Termingeschäfte

Risikohinweise bei Termingeschäften (Futures und Optionen)

Es handelt sich bei Termingeschäften nicht um herkömmliche Kapitalanlagen, sondern um hochspekulative Geschäfte. Es bestehen hohe Verlustrisiken bis hin zum Totalverlustes und darüber hinaus. Es können auch weitergehende Verpflichtungen entstehen. Deshalb können Ihre Aufträge zum Abschluss von Termingeschäften nur nach eingehender Information über die Risiken ausgeführt werden. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen die Gegebenheiten und Funktionsweisen von Termingeschäften bekannt sind. Beachten Sie insbesondere die Risiken aus den Kosten, da diese praktisch zum Ausschluss jeglicher Gewinnchance führen können.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Allgemeine Markt- oder Spekulationsrisiken insbesondere bei Termingeschäften
  2. Erweiterte Grundinformationen über Risiken bei Termingeschäften
  3. Erhöhung der Risiken aufgrund von Transaktionskosten
  4. Besondere Risiken bei Aktienoptionen
  5. Besondere Risiken aus den Vertragspartnern
  6. Unvermeidbarkeit der Risiken

1. Allgemeine Markt- oder Spekulationsrisiken

1.1. Risiko des Totalverlusts

Die aus diesen Geschäften erworbenen befristeten Rechte können verfallen (Risiko des Totalverlusts) oder eine Wertminderung erleiden. Termingeschäften sind befristet. Innerhalb eines begrenzten Zeitraumes (sog. Laufzeit) muss die vom Anleger gewünschte Entwicklung eintreten. Beachten Sie daher die Laufzeit eines Termingeschäftes. Der Totalverlust und Verfall eines Termingeschäftes am Ende der Laufzeit ist durchaus kein Ausnahmefall.

Bei bestimmten Termingeschäften können auch Verpflichtungen entstehen, die weit über den Einsatz hinausgehen und auch das übrige Vermögen des Anlegers bis hin zur Privatinsolvenz erfassen können. Es handelt sich daher nicht um herkömmliche Kapitalanlagen.

1.2. Verlustrisiko beim Kauf von Optionen

Das Verlustrisiko beim Kauf von Optionen besteht in der aufgewendeten Optionsprämie und den angefallenen Transaktionskosten. Dieser Totalverlust tritt ein, wenn die Option am Ende der Laufzeit verfällt. Ein teilweiser Verlust tritt ein, wenn sich die Option nicht wie erwartet entwickelt und dann verkauft wird, ohne die Gewinnzone erreicht zu haben.

1.3. Verlustrisiken bei Futures-Geschäften und beim Verkauf von Optionen (Stillhaltergeschäfte)

Bei Futures-Geschäften und dem Verkauf von Optionen ist das Verlustrisiko nicht vorher bestimmbar und kann weit über etwa gestellte Sicherheiten hinausgehen. Es können dann zusätzliche Sicherheiten erforderlich sein, die ebenfalls verfallen können. Leistet der Kunde diese weiteren Sicherheiten bei Anforderung nicht, muss er mit einer sofortigen Schließung seiner offenen Termingeschäfte und mit der umgehenden Verwertung der bereits gestellten Sicherheiten rechnen. Die dann auftretenden Verluste können zu einer zusätzlichen Verschuldung führen und damit auch das übrige Vermögen bis hin zur Privatinsolvenz erfassen.

Ein im Voraus nicht bestimmbarer Verlust tritt auch ein, wenn der Future, ohne die positive Ergebniszone erreicht zu haben, durch ein Gegengeschäft glattgestellt wird oder wenn ein Gegengeschäft zur Glattstellung nicht erfolgen kann. Mangels eines Gegengeschäfts muss der Spekulant dann zu der im Voraus bestimmten Zeit seiner Verpflichtung aus dem Future-Geschäft nachkommen: er muss bei einem Kauf des geschuldeten Basiswertes diesen abnehmen und bezahlen. Auch die Kosten einer Zwischenlagerung der Ware bis zum erfolgreichen Weiterverkauf können sich so verlusterhöhend auswirken. Bei einem Future zum Verkauf des geschuldeten Basiswertes besteht die Pflicht in der Lieferung des geschuldeten Basiswertes. Dazu muss sich der Spekulant anderweitig mit dem Basiswert (in gleicher Qualität) eindecken. Auch diese Beschaffungskosten wirken sich verlusterhöhend aus und sind im Voraus nicht bestimmbar.

1.4. Spread- oder Kombinationsgeschäfte

Sogenannte Spread- oder Kombinationsgeschäfte sind nicht notwendigerweise risikoärmer als Einzelpositionen.

1.5. Risiko der Anlieferung

Wird ein Termingeschäft ausgeübt, kann es zur tatsächlichen physischen Anlieferung des Basiswertes, auf den sich das Termingeschäft bezieht, kommen. In diesem Fall sind die Bedingungen dieses Marktes zu beachten. Ein Weiterverkauf der Ware kann hier unter Umständen nur sehr schwierig und unter hohen Kosten möglich sein.

1.6. Stop-Aufträge

Geschäfte, mit denen die Risiken aus den eingegangenen Termin- oder Aktiengeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (z.B. Stop-Aufträge), können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden. Dies gilt insbesondere für sogenannte Verlustbegrenzungsaufträge (Stoporders).

2. Erweiterte Grundinformationen über Risiken bei Termingeschäften

2.1. Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Termingeschäften

Die Rechte, die Sie aus Termingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen – es droht also Verfall oder Wertminderung. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann Ihr Risiko sein.

Unkalkulierbare Verluste

Bei Verbindlichkeiten aus Termingeschäften kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen.

Fehlende Absicherungsmöglichkeit

Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Termingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollten (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden.

Kreditrisiko

Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für Ihr Finanztermingeschäft einen Kredit in Anspruch nehmen.

Währungsrisiko

Bei einem Termingeschäft, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lauten, besteht ein zusätzliches Verlustpotential bei Wechselkursschwankungen.

2.2. Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten

2.2.1. Kauf von Optionen
2.2.1.1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle

Das Geschäft: Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis.

Ihr Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes (z. B. der Aktie) kann den Wert Ihrer Option mindern: im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes. Eine Wertminderung tritt überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes ein – bis hin zur Wertlosigkeit Ihrer Option. Auch wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, kann sich der Wert mindern, weil dieser auch von weiteren Preisbildungsfaktoren (z.B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswerts) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis (der Optionsprämie) zuzüglich der Ihnen entstandenen Transaktionskosten.

2.2.1.2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte

Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.

Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst den unter 2.2.1.1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz (das ist der für die Option gezahlte Preis) liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Termingeschäften mit Erfüllung per Termin.

2.2.2. Verkauf von Optionen und Termingeschäfte mit Erfüllung per Termin
2.2.2.1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle

Das Geschäft: Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird.

Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im Voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar, d.h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist.

Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Termingeschäftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden.

2.2.2.2. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle

Das Geschäft: Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen.

Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen, je nach Marktentwicklung, keinen oder nur schwer einen Käufer finden.

2.2.2.3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte

Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im Vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z. B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.

Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie das Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Ziffer 2.2.2.1. und 2.2.2.2. beschrieben ist.

2.2.3. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich

Das Geschäft: Bei manchen Termingeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlustes lässt sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen.

2.3. Weitere Risiken aus Termingeschäften

2.3.1. Termingeschäfte mit Währungsrisiko

Das Geschäft: Wenn Sie ein Finanztermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z. B. bei Gold), sind Sie einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt.

Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein. Wechselkursschwankungen können:

2.3.2 Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte

Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Termingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Finanztermingeschäfts ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, so dass Ihnen ein Verlust entsteht.

2.3.3 Inanspruchnahme von Kredit

Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfüllung Ihrer Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen aus Termingeschäften über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen des Termingeschäftes verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. Termingeschäfte stellen keine tauglichen Sicherheiten für Kreditaufnahme dar und sollten nicht mit Krediten finanziert werden.

2.4. Verbriefung in Wertpapieren

Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z B. Optionsschein) verbrieft sind.

3. Erhöhung der Risiken aufgrund von Transaktionskosten

3.1. Negative Auswirkungen der Kosten

Transaktionskosten privater Spekulanten werden bei der Preisfeststellung durch den Börsenfachhandel nicht berücksichtigt. Die Kosten für unsere Tätigkeiten haben einen negativen Einfluss auf das finanzielle Ergebnis der Geschäfte und erhöhen das bereits bestehende allgemeine Risiko der Termingeschäfte. Unsere Kosten können Sie aus der Vergütungsvereinbarung ersehen. Jegliche Gebühren beeinträchtigen die Chancen des Geschäftes, da die Kosten erst durch eine entsprechende Preisentwicklung zugunsten des Kunden im Markt zurückverdient werden müssen. Die hierzu erforderliche Kursentwicklung liegt über dem Rahmen der vom Börsenfachhandel als noch realistisch eingeschätzten Kursentwicklung.

Dies gilt insbesondere bei Termingeschäften. Der Anleger muss berücksichtigen, dass in dem Preis, den die Börsenteilnehmer einem Anlageobjekt zubilligen, auch die Chancen berücksichtigt sind. Der Börsenpreis kennzeichnet damit den Rahmen eines Risikobereiches, der vom Markt für das Anlageobjekt noch als vertretbar angesehen wird. Der Börsenpreis entspricht also dem Wert der Gewinnchance, die dem Anlageobjekt noch zugebilligt wird. Bei Optionen kennzeichnet z.B. die Börsenprämie den Wert der Gewinnchance und den Rahmen des Risikobereiches, die der Option noch nach Auffassung der Börsenteilnehmer zuzubilligen sind. Der Börsenfachhandel, dessen Einschätzungen die Preisbildung an den Börsen und Terminmärkten bestimmt, berücksichtigt aber die Transaktionskosten für private Spekulanten nicht. In der Preisbildung an den Märkten spiegeln sich daher Chancen und Risiken nur in einer für den Berufshandel noch vertretbaren Form wider. Die Kosten werden bei dieser Einschätzung des Börsenfachhandels nicht berücksichtigt.

Jegliche erhobene Kosten verändern daher die bereits spekulative Einschätzung der professionellen Marktteilnehmer, wie sie sich im Börsenpreis widerspiegelt, einseitig zu Ungunsten des Spekulanten. Durch die Kosten verändern sich damit grundlegend die Einschätzung und die Grundlagen des Termingeschäftes. Es wird nämlich aufgrund der Kosten zur Gewinnerzielung ein weit höherer Kursausschlag erforderlich als die bereits spekulativen Erwartungen des Börsenfachhandels dem Geschäft zubilligen. Je höher die Transaktionskosten sind, umso geringer werden etwaige Gewinnchancen bis sie ganz verschwinden. Bei wiederholter Spekulation ist auch bei einem anfänglich positiven Verlauf im Endeffekt davon auszugehen, dass ein Totalverlust eintritt. Selbst wenn also in den ersten Geschäften ein positives Ergebnis besteht, nimmt mit jedem weiteren Geschäft das Verlustrisiko für den Anleger zu. Insgesamt ist festzustellen, dass der weit überwiegende Teil der Anleger an diesen Märkten verliert.

3.2. Besondere Risiken aufgrund hoher Kosten — Chancenlosigkeit der Geschäfte

Diese Risiken verschärfen sich noch erheblich, wenn ein besonders hoher Kostenanteil besteht. Von einem besonders hohen Kostenanteil kann man ausgehen, wenn Kosten anfallen, die mehr als 5% des Nettoeinsatzes ausmachen. Fallen erhöhte Kosten an, so führen diese allein praktisch zu einer Chancenlosigkeit des Geschäftes. Denn es ist vollkommen unwahrscheinlich, dass das zugrunde liegende Geschäft je eine Entwicklung nehmen wird, die erforderlich ist, um letztlich einen Gewinn zu erzielen. Die Ausführungen zu den Auswirkungen von Kosten gelten hier dann mit besonderer Strenge. Es ist dann in jedem Fall im Ergebnis von einem Totalverlust auszugehen.

3.3. Auswirkungen unserer Kosten

Wir erheben für unsere Tätigkeit eine Provision in Höhe eines absoluten Betrages, die für jeden Kontrakt einzeln anfällt. Ein Geschäft kann dabei mehrere Kontrakte umfassen, für die jeweils die Provision anfällt. Der Preis einer Option, die Prämie, ist jedoch je nach den Gegebenheiten der jeweiligen Option unterschiedlich hoch. Im Verhältnis zu der Optionsprämie kann daher die von uns erhobene Provision ohne weiteres mehr als 5% der reinen Optionsprämie ausmachen und daher als hoher Kostenanteil angesehen werden. Bei anderen Termingeschäften, wie Futures oder verkaufte Optionen, kann dies bei den dort erforderlichen Nettoaufwendungen ebenfalls der Fall sein. Die zu entrichtenden Transaktionskosten (z.B. Kommission/Courtage, Provisionen, Vergütungen etc.) können bei Optionen mit einer geringen Prämie (z.B. Optionen aus dem Geld und/oder kurzer Restlaufzeit) gegebenenfalls sogar größer sein als die zu zahlende Prämie. Sie müssen daher die Kosten berücksichtigen und bedenken, ob das Geschäft angesichts der Kosten sinnvoll ist.

3.4. Erhöhung der Kosten aufgrund anderer eingeschalteter Finanzdienstleister

Wenn durch Sie weitere Finanzdienstleister eingeschaltet werden (z.B. Berater etc.), können weitere Kosten entstehen. Diese Dienstleister erheben eigene Kosten, die ebenfalls erst verdient werden müssen. Dies ist bei der wirtschaftlichen Betrachtung zu berücksichtigen.

3.5. Erhöhung des Risikos bei Erstverlusten und Ausschluss einer Gewinnchance

Kommt es zu einem Erstverlust des Einsatzes, ist eine außerordentlich hohe Preisbewegung des Ausgangspreises eines Termingeschäftes notwendig, nur um den finanziellen Ausgangspunkt wieder zu erreichen. Es ist vollkommen ungewiss, ob solche Preisbewegungen während der Laufzeit dieser Geschäfte vorkommen. Bei weiteren Verlusten und bei Folgegeschäften erhöhen sich die zur Erlangung eines per-saldo positiven Ergebnisses erforderlichen Marktbewegungen in einem Ausmaß, das nicht nur ein positives Ergebnis am Ende der Spekulation ausschließt, sondern zwangsläufig zu endgültigen Verlusten führt. Bei Erstverlusten ist damit in der Regel von einem endgültigen Verlust auszugehen.

3.6. Erhöhung des Risikos durch hohe Geschäftstätigkeit (Provisionsschinderei)

Bei einer transaktionsabhängigen Vergütung besteht eine Interessenkollision zwischen Finanzdienstleister und Kunden, da der Finanzdienstleister mit jeder Transaktion verdient. Er hat damit Interesse daran, dass möglichst viele Transaktionen durchgeführt werden. Er kann daher versucht sein, allein im Vergütungsinteresse, ohne Rücksicht auf die Interessen des Kunden, möglichst viele Transaktionen durchzuführen, auch wenn sie für den Kunden sinnlos sind. Transaktionskosten können absolut im Verhältnis zum Markteinsatz zu hoch sein oder aber relativ aufgrund zu häufigen, wirtschaftlich sinnlosen Ein- und Ausstiegen in und aus den Geschäften (Provisionsschinderei, “Churning”).

Dies kann seine Ursache in einer einseitigen Information des Kunden unter Bevorzugung der Provisionsinteressen des Finanzdienstleisters, der einen Anteil an den Provisionen erhält, haben. Es kann aber auch sein, dass z.B. Verlustbegrenzungsmaßnahmen zu knapp gegenüber der zu erwartenden Schwankungsbreite der Preise für das Geschäft kalkuliert sind (z.B. Stop-Order). Dies kann zu einem hektischen Ein- und Aussteigen führen, mit der Folge eines immer neuen Anfalls der Kosten, die dann das eingesetzte Kapital aufbrauchen, ohne dass erhebliche Verluste aufgrund von Marktveränderungen auftraten. Dieser Effekt ist verstärkt bei niedrigen Optionsprämien, da dann die Kosten im Verhältnis besonders hoch sind. Gewinnchancen sind in solchen Fällen ausgeschlossen, Verluste durch Transaktionskosten vorprogrammiert. Dieses Risiko kann auch eintreten, wenn Sie bei Ihren Handelsentscheidungen immer den Vorschlägen und Ratschlägen eines Dritten, z.B. uns als den Sie betreuenden Finanzdienstleister, folgen. Sie sollten dieses Risiko bei der Durchführung ihrer Handelsentscheidung und der Berücksichtigung von Vorschlägen anderer berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass diese Interessenkollision aufgrund der transaktionsabhängigen Vergütungen auch bei uns besteht.

3.7. Risiko bei Rückvergütungen

Sofern der Finanzdienstleister Rückvergütungen von einem anderen Unternehmen erhält, besteht zunächst die Gefahr, dass er für den Kunden nicht die Anlage aussucht oder vermittelt, die wirtschaftlich für den Kunden die beste Anlage wäre, sondern eine Anlage, bei der er die höchsten Rückvergütungen erhält. Weiter besteht hier der Anreiz, sofern die Rückvergütungen vom Umfang der Geschäfte abhängig sind, dass der Finanzdienstleister Provisionsschinderei begeht.

4. Besondere Risiken bei Aktienoptionen

Bei Aktienoptionen bestehen zum Teil Besonderheiten und Unterschiede zu Termingeschäften mit anderen Basiswerten. Eine Aktienoption bezieht sich immer auf eine bestimmte Aktie. Es sind daher die Daten der Aktie und deren Erträge (Dividenden) zu berücksichtigen und ob es sich bei dem Basiswert nur um einen Nebenwert oder um einen Standardwert handelt. Die Unternehmensdaten der Aktiengesellschaft und deren Entwicklung sind zu beachten. Nachrichten über das Unternehmen können nachhaltige Auswirkungen auf die Optionen und deren Aktien haben. Die Preisbildung der Aktienoption wird nämlich im hohen Maße durch die Preisbildung der jeweiligen Aktie bestimmt. Dabei kann es bei einer Veränderung des Aktienkurses zu überproportionalen Veränderungen des Optionskurses kommen. Ihnen sollte bewusst sein, dass Sie bei Ausübung einer Kauf-Option auch in den Besitz der physischen Aktien gelangen können. Hier kann ein Verkauf der Aktien aufgrund eines engen Marktes nur erschwert und/oder mit Verlust möglich sein.

5. Besondere Risiken aus den Vertragspartnern

5.1. Keine Risikominimierung durch behördliche Aufsicht

Die Aufsicht durch die BaFin führt nicht zu einem Ausschluss oder einer Reduzierung der Risiken aus den Geschäften und deren Durchführung. Diese bestehen weiterhin.

5.2. Risiko der Anwendung ausländischen Rechts

Die Geschäfte werden aus Sicht des Kunden oft durch ein im Ausland sitzendes kontenführendes Institut oder unter Einschaltung eines ausländischen Finanzdienstleisters ausgeführt. Dies kann für Sie bedeuten, dass Sie Ansprüche nach einer für Sie fremden Rechtsordnung geltend machen müssen und möglicherweise Schutzvorschriften Ihres Heimatrechtes nicht greifen.

6. Unvermeidbarkeit der Risiken

Die Risiken bei Termingeschäften sind beträchtlich. Sie bestehen in jedem Fall und auch bei einer Durchführung der Geschäfte über uns. Risiken lassen sich weder mittels Beratung durch Finanzdienstleister noch durch irgendeine technische Ausrüstung oder durch Computerprogramme ausschließen. Sofern Ihnen jemand gegenteilige Angaben macht, ist dies nicht richtig. Wenn Sie trotzdem Termingeschäfte durchführen wollen, müssen Sie sich dieser Risiken bewusst sein. 

 

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