
Am Donnerstag leitete die EU-Kommission ein Kartellverfahren gegen die Deutsche Börse sowie den US-amerikanischen Börsenbetreiber Nasdaq ein. Der Verdacht besteht darin, dass die beiden Unternehmen im europäischen Markt für Finanzderivate Absprachen getroffen haben, die möglicherweise gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Laut der Kommission könnte es sein, dass die Finanzdienstleister ihre Nachfrage untereinander aufgeteilt, Preise abgestimmt und vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht haben.
Nach Bekanntwerden der Ermittlungen reagierte der Aktienkurs der Deutschen Börse mit einem Rückgang von bis zu sieben Prozent. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den betroffenen Unternehmen Strafen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.