Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung im Zahlungsverkehr innerhalb der EU in Kraft: Banken sind verpflichtet, bei jeder Überweisung den Empfänger zu überprüfen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden. Grundlage ist die verpflichtende Einführung der „Verification of Payee“ (VoP) für alle Euro-Überweisungen im Euroraum.
Wenn Sie künftig eine Überweisung tätigen, müssen Sie wie gewohnt den Namen und die IBAN des Empfängers angeben. Neu ist: Ihre Bank prüft in Echtzeit, ob diese Angaben mit den hinterlegten Daten des Empfängerkontos übereinstimmen.
Die Regelung gilt für:
SEPA-Überweisungen
Echtzeitüberweisungen (Instant Payments)
Neuanlage oder Änderungen von Daueraufträgen und Terminüberweisungen
Ausgenommen sind lediglich Extra-Konten; Giro- und Basiskonten sind jedoch einbezogen.
Für die Abfrage übermittelt Ihre Bank folgende Daten:
Name und IBAN des Empfängers
den Bank-Identifizierungscode (BIC) beider Banken
den Zeitpunkt der Anfrage
Die Empfängerbank antwortet innerhalb weniger Sekunden mit einem der vier möglichen Ergebnisse:
IBAN und Name stimmen überein
IBAN und Name stimmen nahezu überein (der korrekte Name wird zusätzlich genannt)
IBAN und Name stimmen nicht überein
Die Überprüfung kann nicht durchgeführt werden
Auf Basis des Ergebnisses können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung freigeben oder Ihre Angaben noch einmal prüfen.
Kann die Prüfung technisch nicht erfolgen, muss der Vorgang später erneut gestartet werden.
Wichtig: Die Empfängerüberprüfung ist kostenlos und dauert nur wenige Sekunden.
Führt die Bank die Überprüfung entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht oder fehlerhaft durch, haftet sie für Schäden, die Ihnen dadurch entstehen.
Ein Sonderfall gilt für Überweisungen, die per Post oder über einen Bankbriefkasten eingereicht werden: Da der Auftraggeber bei der Bearbeitung nicht anwesend ist, findet in diesen Fällen keine Empfängerüberprüfung statt.
Die verpflichtende Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025 erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr deutlich. Sie schützt Verbraucher vor falschen Eingaben und erschwert Betrügern den Zugriff auf fremde Gelder. Für Bankkunden bedeutet das: ein paar Sekunden mehr Aufmerksamkeit und ein spürbares Plus an Sicherheit.