Empfängerüberprüfung: Sichereres Überweisen ab 9. Oktober 2025

08.10.2025 – Neue EU-Regel: Pflicht zur Empfängerüberprüfung für Banken

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung im Zahlungsverkehr innerhalb der EU in Kraft: Banken sind verpflichtet, bei jeder Überweisung den Empfänger zu überprüfen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden. Grundlage ist die verpflichtende Einführung der „Verification of Payee“ (VoP) für alle Euro-Überweisungen im Euroraum.

Was bedeutet die Empfängerüberprüfung?

Wenn Sie künftig eine Überweisung tätigen, müssen Sie wie gewohnt den Namen und die IBAN des Empfängers angeben. Neu ist: Ihre Bank prüft in Echtzeit, ob diese Angaben mit den hinterlegten Daten des Empfängerkontos übereinstimmen.

Die Regelung gilt für:

  • SEPA-Überweisungen

  • Echtzeitüberweisungen (Instant Payments)

  • Neuanlage oder Änderungen von Daueraufträgen und Terminüberweisungen

Ausgenommen sind lediglich Extra-Konten; Giro- und Basiskonten sind jedoch einbezogen.

So funktioniert die Überprüfung

Für die Abfrage übermittelt Ihre Bank folgende Daten:

  • Name und IBAN des Empfängers

  • den Bank-Identifizierungscode (BIC) beider Banken

  • den Zeitpunkt der Anfrage

Die Empfängerbank antwortet innerhalb weniger Sekunden mit einem der vier möglichen Ergebnisse:

  1. IBAN und Name stimmen überein

  2. IBAN und Name stimmen nahezu überein (der korrekte Name wird zusätzlich genannt)

  3. IBAN und Name stimmen nicht überein

  4. Die Überprüfung kann nicht durchgeführt werden

Ihre Entscheidung zählt

Auf Basis des Ergebnisses können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung freigeben oder Ihre Angaben noch einmal prüfen.
Kann die Prüfung technisch nicht erfolgen, muss der Vorgang später erneut gestartet werden.

Wichtig: Die Empfängerüberprüfung ist kostenlos und dauert nur wenige Sekunden.

Haftung der Banken

Führt die Bank die Überprüfung entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht oder fehlerhaft durch, haftet sie für Schäden, die Ihnen dadurch entstehen.

Ein Sonderfall gilt für Überweisungen, die per Post oder über einen Bankbriefkasten eingereicht werden: Da der Auftraggeber bei der Bearbeitung nicht anwesend ist, findet in diesen Fällen keine Empfängerüberprüfung statt.

Fazit

Die verpflichtende Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025 erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr deutlich. Sie schützt Verbraucher vor falschen Eingaben und erschwert Betrügern den Zugriff auf fremde Gelder. Für Bankkunden bedeutet das: ein paar Sekunden mehr Aufmerksamkeit und ein spürbares Plus an Sicherheit.


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