Börsenregulierungen

Aktuelle Regulierungen zum Handel und den Börsenprodukten

Bitte klicken Sie eine der folgenden Regulierungen an, um mehr darüber zu erfahren.

Handelsregeln für den Handel mit Futures-Kontrakten

Zum 01.Januar 2023 sind für Privatkunden (deutscher Kleinanleger) mit Wohnsitz in Deutschland neue Handelsregeln für den Handel mit Futures-Kontrakte in Kraft. Grundlage dafür ist die "Allgemeinverfügung - Produktintervention bezüglich Futures vom 30.September 2022 - GZ: WA 35-Wp 5427/00001#00273" der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) (siehe PDF-Anlage).

Im Einzelnen:
Für Privatkunden mit Wohnsitz in Deutschland (deutscher Kleinanleger) mussten auf Grund regulatorischer Änderungen durch die BaFin die Handelsregeln angepasst werden um auch weiterhin den Handel mit Futures-Kontrakten diesem Personen- und Kundenkreis zu ermöglichen.

Im Kern verzichtet der Broker auf die obligatorische Nachschusspflicht.
Die Änderungen betreffen die Futures-Positionen, welche von deutschen Kleinanlegern am oder nach dem 1. Januar 2023 abgeschlossen wurden/werden.
Die betreffende Änderung für Privatkunden (deutscher Kleinanleger) mit Wohnsitz in Deutschland besteht darin, dass keine Nachschusspflicht auf Futures-Positionen mehr besteht. Der Ausschluss einer Nachschusspflicht bedeutet, dass der Kunde nicht mehr für Verluste gegenüber dem Broker hafteten muss, welche die bestehende Barmittel übersteigen, die anfänglich für den Futures-Handel bereitgestellt wurden. Um den Ausschluss der Nachschusspflicht aber auch praktisch umzusetzen, müssen folgerichtig auch die Sicherheitsleistungen (Margin), welche vor Eröffnung eine Futures-Kontraktes hinterlegt sein müssen, dem Risiko angepasst werden. Dies gilt auch für die Margin-Anforderung (Sicherheitsleistung) zur Aufrechterhaltung von Futures-Kontrakten.

Im Einzelnen:

  • Um die anfänglichen Anforderungen zur Eröffnung eines Futures-Kontraktes zu erfüllen, muss ausreichend Bargeld auf dem Depot vorhanden sein. Zusätzlich können auch Nettogewinne aus offenen Futures-Positionen dazu genutzt werden. Allerdings kann jetzt kein anderes verfügbares Eigenkapital aus dem Depotkonto als Sicherheit für Futures-Positionen verwenden werden, welches beispielsweise aus der Beleihung von Aktienpositionen besteht.
  • Um Margin Anforderungen zu erfüllen, werden nur die Gelder berücksichtigen, die zur Erfüllung anfänglicher Marginanforderungen genutzt wurden. Zusätzlichen können auch die Nettogewinne aus offenen Futures-Positionen genutzt werden.
  • Sollten wegen einer Kursentwicklung des/der Futures-Kontrakte die Barmittel nicht mehr ausreichen, welche zur verfügen stehen um die Marginanforderungen zu erfüllen, können alle oder Teile der offenen Futures-Positionen liquidiert (geschlossen) werden. Dies kann auch ohne vorherige Benachrichtigung für die Gelegenheit Bargeld nachzuschiessen (Margin Call) erfolgen. Dies ist dem Broker entsprechend der Kundenvereinbarung und regulatorischer Vorschriften nach eigenem Ermessen jederzeit erlaubt. Dies deshalb, weil Kursbewegungen plötzlich und überdurchschnittlich umfangreich erfolgen können und somit schlicht nicht die Zeit bleibt um Bargeld rechtzeitig zu überweisen
  • Es können alle Barmittel auf dem Depot, die nicht zur Erfüllung anderer Marginanforderungen bereits genutzt werden, für den Futures-Handel verfügbar gemacht werden. Dies bedeutet, dass dann auf das gesamte freie Bargeld zur Margin-Erfüllung durch den Broker zurückgegriffen werden kann, um die Futures-Positionen aufrechtzuerhalten. Es würde auch bedeuten, dass auf freies Bargeld zurückgriffen wird, um ggfl. notwendige Nachschussanforderungen zu erfüllen.

Damit auch weiterhin der Futures-Handel nach den neuen Regeln organisiert und aufrechterhalten werden kann, müssen die Marginanforderungen für Privatkunden (deutscher Kleinanleger) mit Wohnsitz in Deutschland angepasst werden, indem

  • die Intraday-Margin-Reduzierung, die zuvor für bestimmte Futures verfügbar waren, abgeschafft werden mussten.

und

  • die Margin-Anforderung für Margin über 50.000 EUR verdoppelt werden. 
    • Ein Beispiel: Also beträgt die normale Margin 75.000, werden jetzt 50.000 + 2x 25.000 = 100.000 berechnet.
    • Futures mit identischen Basiswert werden zusammengefasst, wobei die Erhöhung auf den Kombieinschuss angewandt wird, quasi wird dies als eine einzige Position betrachtet.

Die neuen Einschussregeln gelten für Futures-Positionen, die am oder nach dem 1. Januar 2023 auf dem Depot eröffnet wurden bzw. werden.

BaFin Allgemeinverfügung PDF herunterladen

Stand: 2024/01

Sanktionen auf russische Werte

1. Ausschüttung von Dividende in RUB
Aufgrund der Änderungen der Russischen Zentralbank und der daraus resultierenden Komplexität hinsichtlich Ausschüttung von Dividenden an Investoren, welche nicht in Russland ansässig sind, hat sich der Broker dafür entschieden jegliche Versuche einzustellen zum Erhalt der Dividenden von russischen Emittenten.
Auch die Dividendenausschüttungen unterliegen den Sanktionen.
Es werden zudem Kapitalmaßnahmen zu sanktionierten russischen Wertpapiere, einschließlich Kapitalmaßnahmen, die den Wert Ihrer Wertpapierposition verändern würden (einschließlich der Umwandlung von Wertpapierpositionen in Bargeld, wie z.B. durch ein obligatorisches Übernahmeangebot oder eine Barfusion oder neue Rechte oder Positionen), Aktiensplits und andere Kapitalmaßnahmen, die den wirtschaftlichen Wert Ihrer Position nicht verändern, nicht bearbeitet.

2. Kunden, die Positionen in russischen Wertpapieren halten
Die USA und andere Regierungen haben gegen bestimmte russische Unternehmen, die Wertpapiere ausgeben, Sanktionen verhängt, was bedeutet, dass diese Wertpapiere weder gehandelt noch übertragen werden dürfen.  Darüber hinaus haben die USA den Kauf neuer und bestehender Schuld- und Aktienpapiere aller russischen Unternehmen verboten.  Infolgedessen ist der Handel mit allen russischen Wertpapieren entweder ganz oder teilweise eingeschränkt worden.  
Bestimmte russische Wertpapiere, die bestimmten Sanktionen unterliegen, wurden am 25. Mai 2022 vollständig eingeschränkt.  Sie können Ihre Positionen in sanktionierten russischen Wertpapieren derzeit weder handeln noch übertragen.
Ab dem 6. Juni 2022 können Sie keine neuen Positionen (long oder short) in nicht sanktionierten russischen Wertpapieren eröffnen. Sie können jedoch Ihre Positionen in nicht-sanktionierten russischen Wertpapieren verkaufen oder halten. 

3. Übertrag (Depottransfer)
Positionen in sanktionierten russischen Wertpapieren sind eingefroren. Sie können diese Positionen nicht handeln oder übertragen, solange die Sanktionen nicht aufgehoben sind oder Sie eine spezielle Lizenz vom OFAC erhalten.

4. Umtausch von ADRs und GDRs
Der Broker unterstützt keine Umwandlung Ihrer ADRs und GDRs in RUB-basierte Wertpapiere, die auf Ihr Depot geliefert werden. 

5. Trennung von Sanktionierten Wertpapieren/nicht sanktionierter Wertpapiere
Der Broker hat sich dafür entschieden, die Sanktionierten Wertpapieren von allen anderen Wertpapieren auf ein gesondertes Treuhandkonto zu übertragen. Dazu erhalten Sie (bzw. haben Sie bereits) eine neue Depotnummer, auf die die Wertpapiere automatisch transferiert werden/wurden.
Der Handel auf diesem Depot mit den sanktionierten Wertpapieren ist dennoch nicht möglich, es dient nur der Übersicht, sodass Sie zum Beispiel Depotauszüge einsehen können.

Stand: 2023/01

Hebel bei Forexhandel verboten

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat eine Regel eingeführt, welche unter anderem den maximalen Hebel beim Forexhandel stark beschränkt. Die ESMA hat beschlossen, dass Klein- bzw. Privatanleger in der Europäischen Union für den Forex/Währungshandel einen maximalen Hebel von 1:30 erhalten dürfen. Dies gilt für alle Broker in der EU.

Aus diesem Grund gibt es keinen Forexhandel auf Margin mehr. Um dennoch mit Forex handeln zu können steht aber die Alternative der Forex-CFDs zur Verfügung.

KID or KIID Produktinformationsblatt

Keine Handelsberechtigung wegen KID or KIID

Zu den relevanten Produkten gehören ETFs, Futures, Optionen, Optionsscheine, strukturierte Produkte, CFDs und andere OTC-Produkte. Fonds umfassen sowohl OGAW- als auch Nicht-OGAW-Fonds, die Kleinanlegern zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich müssen KIDs oder KIIDs in einer Amtssprache des Landes bereitgestellt werden, in dem ein Kunde ansässig ist. Ist dies nicht möglich, so darf das KID (Key Information Document) auch in Englisch bereitgestellt werden. Gibt es das KID weder in der Landessprache noch in Englisch, so ist das Produkt so lange vom Handel ausgeschlossen, bis dieses zur Verfügung steht. Daher kann es bei neu aufgelegten Produkten dazu führen, dass das Produkt erst nach ein paar Tagen freigegeben werden kann.

Zur original Regulierung

IRC SEC.1446 (F) Quellensteuer auf US-Aktien

Aktien Quellensteuer IRC Sec. 1446(f)

Seit dem 01. Januar 2023 werden aufgrund der in Kraft getretenen US Inernal Revenue Regulations neue Quellensteuern auf Verkaufserlöse aus bestimmten Publicly Traded Partnerships („PTPs“) erhoben. Dies betrifft Nicht-US-Steuerzahlungspflichtige Anleger. Deshalb hat Interactive Brokers Schritte unternommen, um den Zugang zu diesen Produkten für Anleger zu beschränken, die sich der Risiken einer Anlage in diese PTP-Produkte möglicherweise nicht bewusst sind.

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Rule 144 eingeschränkter Handel Mitarbeiteraktien

Wertpapiere mit eingeschränktem Handel wie z.B. Mitarbeiteraktien

Restricted Securities sind Wertpapiere, die in nicht registrierten Privatverkäufen von der ausgebenden Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen der Emittentin erworben wurden. Anleger erhalten in der Regel beschränkte Wertpapiere durch Privatplatzierungsangebote, Regulation D-Angebote, Mitarbeiteraktienpläne, als Vergütung für professionelle Dienstleistungen oder als Gegenleistung für die Bereitstellung von „Startkapital“ oder Startkapital für das Unternehmen. Regel 144(a)(3) legt fest, welche Verkäufe eingeschränkte Wertpapiere hervorbringen.

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Regelung 871(M) auf US-Zertifikate

Handelsbeschränkung nach IRS-Regelung für Zertifikate auf US-Produkte.

Zertifikate auf US-Produkte sind seit 2017 wegen steuerlicher Differenzen zwischen den USA und der EU auf Grund einer US-Verordnung (IRS-Regelung 871(m)) nicht handelbar.

Link zur original Regulierung

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